Vorbereitungslehrgang auf die Kenntnisprüfung für ausländische Pflegekräfte
Sie sind ausgebildete Krankenpflegekraft und möchten Ihren Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen und sich auf die staatliche Kenntnisprüfung zur/ zum Gesundheits- und Krankenpfleger*in vorbereiten?
Unser berufsbegleitender Anerkennungslehrgang für ausländische Pflegekräfte unterstützt Sie in der Vorbereitung und im Anerkennungsprozess – damit Sie schnellstmöglich wieder in Ihrem qualifizierten Beruf arbeiten können!
Teilnahme
Für die Teilnahme an diesem Kurs sollten Sie über eine Krankenpflegeausbildung in Ihrem Herkunftsland sowie die Zulassung zur Kenntnisprüfung durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Bremen/ das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg verfügen.
Des Weiteren sind Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B2, der Nachweis einer Hepatitis B-Schutzimpfung, Berufserfahrung im Pflegebereich in Deutschland als auch umfassende Fähigkeiten in der Grundpflege und Grundlagenkenntnisse in der Pflegeplanung und -dokumentation erforderlich. EDV-Kenntnisse und der Zugang zu einem PC/ Laptop sind ebenfalls notwendig.
Inhalte
Die Inhalte der Qualifizierung sind festgelegt nach dem Krankenpflegegesetz (KrPflG) 2004:
- Grundpflege
- Spezielle Pflege bei bestimmten Erkrankungen
- Erkennen, Erfassen und Bewerten von Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen
- Medizinische Grundlagen/ Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie
- Gesundheitsförderung/ Prävention/ Rehabilitation
- Entwicklung des beruflichen Selbstverständnisses/ Bewältigung beruflicher Anforderungen
- Beratung, Schulung und Anleitung in gesundheitlichen und pflegerelevanten Fragen
- Ethik/ Berufsrecht
- Pflegeprozess/ Pflegeplanung/ Pflegedokumentation
- Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
- Zusammenarbeit im Team und in Gruppen
Der Unterricht wird durch die Verwendung einer digitalen Lernplattform ergänzt und unterstützt (selbstorganisiertes Lernen). Die Unterrichtsphase endet mit dem mündlichen Teil der Kenntnisprüfung.
„Endlich kann ich wieder in meinem Beruf arbeiten!“
(Olga D., ehemalige Teilnehmerin)
Im Anschluss an die mündliche Prüfung absolvieren Sie ein zehnwöchiges Praktikum in einem Krankenhaus (Zeiten je nach Schichtdienst). Es muss innerhalb der nächsten 20 Wochen abgeschlossen werden und endet mit dem praktischen Teil der Kenntnisprüfung.
Flyer & weitere Infos
Typ/ Maßnahme | Vorbereitungslehrgang auf die Kenntnisprüfung |
Kursdauer | ca. 8 Monate |
Kursumfang | 20 Wochen (380 Unterrichtseinheiten (UE)) Unterricht + 150 UE selbstorganisiertes Lernen |
Unterrichtszeiten | 2 Tage pro Woche, 08.30 – 16.30 Uhr |
Praktikum | 10 Wochen (je nach Berufserfahrung), 344 Std. |
Anzahl Teilnehmende | 16 Personen |
Abschluss | nach erfolgreich absolvierter Kenntnisprüfung: staatliche Anerkennung (gem. §20a+b KrPflAPrV) zum/ zur Gesundheits- und Krankenpfleger*in |
Termine
Laufzeit der Kurse:
29.03. 2023 – 03.11.2023
(max. Verlängerung bis 12.01.2024)
Zusatzkurs:
04.07.2023 – 25.02.2024
(max. Verlängerung bis 05.05.2024)
Informationstreffen:
06.06.2023, 15.00 Uhr, Raum 506 (5. Etage)
Bitte melden Sie sich telefonisch (0421 | 17 47 2-21) oder per E-Mail für das Infotreffen an.
Kursort
Paritätisches Bildungswerk
Faulenstr. 31
28195 Bremen
Kosten & Förderung
Die Agentur für Arbeit fördert eine weiterbildungsbedingte Freistellung von der derzeitigen Arbeit sowie Lehrgangsgebühren (Qualifizierungschancengesetz).
Es besteht zudem die Möglichkeit der Kostenübernahme/ Förderung durch das Jobcenter (nach Einzelfallprüfung) für erwerbslose Pflegekräfte/ Kund*innen des Jobcenters.
Die Prüfungsgebühren sind in den Lehrgangsgebühren enthalten.
Ansprechpartnerin
Ariane Hoffmann
a.hoffmann@pbwbremen.de
Tel. 0421 | 17 47 2-21
Anmeldung & Bewerbung
Sie interessieren sich für unseren Anerkennungslehrgang für ausländische Pflegekräfte?
Schreiben Sie uns eine E-Mail, rufen Sie an (Tel. 0421 | 17 47 2-21) oder schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail:
- aktueller Lebenslauf
- Diplom (Kopie der Übersetzung)
- Defizitbescheid/ Zulassung zur Kenntnisprüfung (siehe hierzu Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf)
- B2-Zertifikat nach GER
- Nachweis über Hepatitis B