Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen
nach § 18 Abs. 5 DeuFöV (ZQ BSK)
Wir führen eine Warteliste für die Qualifizierungen. Weitere Kurse sind in Planung.
Bei der Vergabe der Plätze berücksichtigen wir neben den nachgewiesenen Zulassungskriterien den Eingang Ihrer Anmeldung sowie die Trägervielfalt in den Qualifizierungsgruppen.
Interessent*innen auf der Warteliste werden automatisch von uns über freie Plätze informiert und erhalten so die Gelegenheit, sich verbindlich anzumelden.
Bei verbindlicher Anmeldung erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 50,- EUR.
Die Teilnahme an der ZQ BSK wird vom BAMF mit bis zu 840,- EUR gefördert. Die Förderung erfolgt teilnehmerbezogen ausschließlich an die Einrichtungen der ZQ BSK. Eine Teilnahme als Selbstzahler*in ist aktuell nicht möglich.
Alle Details und wichtige Infos zu den Rahmenbedingungen und dem Ablauf der additiven Zusatzqualifizierung finden Sie hier.