Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gebührenermäßigung

Arbeitslose Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, für Seminare der politischen und sozialen Weiterbildung eine Gebührenermäßigung zu beantragen (maximal 50,- € pro Halbjahr). Anträge auf Gebührenermäßigung oder -befreiung müssen in schriftlicher Form und persönlich eingereicht werden.

Anmeldung und Zahlungsbedingungen

Bitte melden Sie sich schriftlich unter Angabe der Veranstaltungsnummer und des Titels der Veranstaltung an. Wenn Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung beginnen kann, ist abhängig von der Anzahl der Anmeldungen. Sie werden rechtzeitig vor Beginn von uns benachrichtigt und überweisen dann Ihre Teilnahmegebühren. Die Überweisung erfolgt auf das Konto IBAN DE97290501010001701515 der Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01).
Geben Sie bitte auf dem Überweisungsschein Ihren Namen und die Veranstaltungsnummer an. Bei längerfristigen Fortbildungen gelten die mit den Fortbildungsverträgen vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Rücktrittsbedingungen

Ein Rücktritt von einer Anmeldung erfolgt immer schriftlich. Die Rücktrittsbedingungen richten sich nach der Art der Veranstaltungen. Es gelten folgende Regelungen:

  • Für Kurse und Seminare wird bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn (bei Bildungsurlauben und Kursen mit Kinderbetreuung bis 4 Wochen vor Beginn) eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- € erhoben, bei einem späteren Rücktritt entsteht der volle Teilnahmebeitrag, wenn keine “nachrückende” Person benannt werden kann.
  • Für längerfristige Fortbildungen gelten die in den Fortbildungsverträgen schriftlich vereinbarten Rücktrittsbedingungen.

Informationen zum Bildungsurlaub

Bildungsurlaub dient der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung. Nach dem geltenden Bremischen Bildungsurlaubsgesetz hat jede*r Arbeitnehmer*in das Recht auf Bildungsurlaub (5 Arbeitstage im Jahr oder 10 Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren). Während dieser Zeit wird der Lohn bzw. das Gehalt weiter bezahlt. Bildungsurlaub wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Anspruch auf Bildungsurlaub haben auch Auszubildende und Hausfrauen. Nach der Anmeldung muss die geplante Teilnahme an der Bildungsurlaubsveranstaltung dem Arbeitgeber mitgeteilt werden (möglichst früh, in der Regel spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung). Das Paritätische Bildungswerk stellt eine Anmeldebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber aus.

Fortbildung am Arbeitsplatz

Bei Interesse organisieren wir unsere Fortbildungsangebote auch einrichtungsbezogen. Die Fortbildung am Arbeitsplatz ermöglicht, die inhaltliche Gestaltung direkt auf die Praxis und die Interessen der Einrichtung abzustimmen.

Kontakt

info@pbwbremen.de
Tel. 0421 | 17 47 2-0
Fax: 0421 | 17 47 2-30

Standorte

Paritätisches Bildungswerk
Institut für soziale und interkulturelle Weiterbildung
Faulenstr. 31
28195 Bremen

Paritätisches Bildungswerk
Private Fachschule für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege
Bahnhofsplatz 14
28195 Bremen

Allgemeine Öffnungszeiten
montags – freitags: 08.00 – 15.00 Uhr