Neue Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt seit 2016 Berufssprachkurse auf Grundlage der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) gemäß § 45a Abs. 3 AufenthG über private und öffentliche Träger durch. Gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV müssen Lehrkräfte, um in den Berufssprachkursen unterrichten zu können, ab dem 01.01.2022 eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Zu diesem Zweck wurde 2020 eine neue Zusatzqualifizierung (ZQ) für Lehrkräfte in Berufssprachkursen nach § 18 DeuFöV Abs. 5 entwickelt.

Wir vom PBW wurden als einziger Träger im Land Bremen für die Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen zugelassen.

Mit diesem neuen Qualifizierungsangebot werden die Lehrkräfte dazu befähigt, verschiedene Formen des berufsbezogenen Deutschunterrichts auf den Sprachniveaustufen A2 bis C2 gemäß den konzeptionellen Vorgaben des BAMF professionell umzusetzen. Alle Lehrkräfte mit einer Zulassung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV und nachgewiesener Unterrichtstätigkeit von 300 UE in Integrations- und/oder Berufssprachkursen können sich bei einer der zugelassenen Einrichtungen der neuen Zusatzqualifizierung anmelden.

In Kürze finden Sie hier Details zu den Terminen der Zusatzqualifizierung sowie zum Anmeldeverfahren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Heike Krautschun-Lindner: hkrautschun-lindner@pbwbremen.de.

Weitere Infos zur neuen ZQ finden Sie hier.

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