Unsere Angebote für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt seit 2016 Berufssprachkurse auf Grundlage der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) gemäß § 45a Abs. 3 AufenthG über private und öffentliche Träger durch.

Gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV müssen Lehrkräfte, um in den Berufssprachkursen unterrichten zu können, eine Erweiterung ihrer Zulassung und damit eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen:

Laut Träger-Rundschreiben TRS BSK 11/22 vom 24.06.2022 sind ab sofort folgende Personengruppen teilnahmeberechtigt:

  • Alle nach § 15 IntV zugelassenen Lehrkräfte mit einer Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigten Einsatz in Berufssprachkursen. Das BAMF fördert eine (einmalige) Teilnahme an der ZQ BSK auf Grundlage der oben genannten Bescheinigung des Kursträgers. Die Förderung erfolgt gegenüber den Einrichtungen der ZQ BSK. Der aktuelle Fördersatz in Höhe von 940 EUR pro Person gilt für alle ab dem 01.08.2022 beginnenden Zusatzqualifizierungen.
  • Selbstzahlende, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, d.h. über keine Zulassung nach § 15 IntV verfügen und/oder keine Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigten Einsatz in Berufssprachkursen vorlegen können. Die Selbstzahlenden sind teilnahmeberechtigt, sofern in der ZQ BSK freie Kapazitäten vorhanden sind.
    Bitte beachten Sie, dass die alleinige Teilnahme an der ZQ BSK nicht zum Unterrichten in Berufssprachkursen nach § 45a Abs. 3 berechtigt.

Weitere Hinweise zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.

„Als Träger der ZQ BSK freuen wir uns, Sie als Lehrkraft für die Tätigkeit in Berufssprachkursen qualifizieren und Sie bei Ihrer anspruchsvollen Arbeit unterstützen zu können.“

(Heike Krautschun-Lindner,
stellvertretende Geschäftsbereichsleitung)