Unsere Angebote für Lehrkräfte in Berufssprachkursen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt seit 2016 Berufssprachkurse auf Grundlage der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) gemäß § 45a Abs. 3 AufenthG über private und öffentliche Träger durch.
Gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV müssen Lehrkräfte, um in den Berufssprachkursen unterrichten zu können, ab dem 01.01.2022 eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Zu diesem Zweck wurde 2020 eine neue Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen nach § 18 DeuFöV Abs. 5 entwickelt.
„Als Träger der ZQ BSK freuen wir uns, Sie als Lehrkraft für die Tätigkeit in Berufssprachkursen qualifizieren und Sie bei Ihrer anspruchsvollen Arbeit unterstützen zu können.“
(Heike Krautschun-Lindner,
stellvertretende Geschäftsbereichsleitung)
Additive Zusatzqualifizierung nach § 18 Abs. 5 DeuFöV (ZQ BSK) für Lehrkräfte in Berufssprachkursen zum Angebot